Dr. Patatzki im Kreistag
Dr. Patatzki im Kreistag Rhein-Kreis Neuss
Willkommen auf meiner Webseite!
Tel.: 02131 3656326 E-Mail: info@FKG-RKN.de
Rhein-Kreis Neuss: 07.12.2020
Sechs Jahre freie Kreistagstätigkeit:
Rückblick und Ausblick
Mit meinem Parteiaustritt vor fünf Jahren war auch mein Ausscheiden aus dem Kreistag zum Ende der 16. Wahlperiode Ende Oktober diesen Jahres besiegelt, denn ein weiteres Engagement im Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hätte als tatsächlich zwingende Voraussetzung eine Parteimitgliedschaft oder die Mitgliedschaft in einer lokalen Wählervereinigung erfordert. Dies wäre dann aber in meinen Augen eine bedeutsame Täuschung all der Wähler gewesen, die seinerzeit drei Personen vertrauensvoll ein Mandat erteilt haben. Hier wollte ich es meinen beiden ehemaligen Mitstreitern nicht gleichtun, die beide noch im Laufe der gleichen Wahlperiode mehrfach die Partei oder politische Gruppierung wechselten, in beiden Fällen ohne nennenswerten Erfolg.
Dennoch soll noch einmal kurz die Bedeutung einer Parteimitgliedschaft umrissen werden, ohne die ein aktives Engagement auch in den Kreistagen, Stadträten und sonstigen Gremien der kommunalen Selbstverwaltung nicht möglich ist. Nur zu leicht kann dies übersehen werden, wenn vom Wahlrecht die Rede ist, die in aller Regel nur auf das aktive Wahlrecht abzielt. Sicher, wählen kann jeder, der wahlberechtigt ist. Also zurzeit rund 62 Millionen Bundesbürger. Gewählt wird in aller Regel nur eine kleine Minderheit derer, die eine Parteimitgliedschaft oder eine Mitgliedschaft in den weniger bedeutsamen Wählervereinigungen besitzen, das sind rund eineinhalb Millionen Mitbürger oder in etwa 2 Prozent aller Wahlberechtigten. Ein krasses Missverhältnis tut sich hier zwischen aktivem und passiven Wahlrecht auf, umso wichtiger, dass zumindest vom aktivem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, auch um letztendlich politische Entscheidungen nachvollziehbar zu legitimieren, auch wenn die Entscheidung hier bisweilen nicht leicht fällt.
Lässt sich denn auch als Einzelkämpfer überhaupt etwas politisch ausrichten? Hier gibt es eine glasklare Antwort: Ja, wenn man will und viel Mühen in Kauf nimmt. Eine wesentliche Voraussetzung ist allerdings, dann man bereit ist, sich ständig bestmöglich zu informieren und niemals unvorbereitet auf andere politische Akteure zugeht.
Sicherlich, man muss sich von der vielleicht naiven Ansicht Abschied nehmen, nur im Plenum des Kreistages oder in den einzelnen Ausschüssen werden politische Entscheidungen getroffen. Dies trifft insofern nicht zu, als die eigentliche politische Arbeit außerhalb der Gremien stattfindet, wo unterschiedliche Lösungsansätze konstruktiv diskutiert werden und dann als Beschlussvorlagen eingebracht werden. Wenn man so will, werden dann entsprechend der Mehrheitsverhältnisse im Kreistag oder den zuarbeitenden Fachausschüssen rechtsverbindlich die Absprachen vollzogen, die vorher getroffen wurden.Dies ist auch gut nachvollziehbar, denn wenn sich jeder mit jedem in den Gremien austauschen möchte, wurde es zu schier endlosen unstrukturierten Sitzungen führen.
Wenn man erst einmal um die Funktionsweise der Kommunalpolitik weis, kann man auch als Einzelperson als Kreistagsabgeordneter so einiges erreichen und beitragen, hierzu möchte ich gerne auf meine vorherigen Beiträge verweisen.
Nur der Vollständigkeit halber soll kurz erwähnt werden, dass das Engagement keineswegs auf die Möglichkeiten der Mitarbeit in den Ausschüssen beschränkt, die man selbst gewählt wurde. Ich selbst war nie Mitglied im seinerzeit bestehenden Krankenhausausschuss. Als ich aber am Rande einer Kreistagsitzung detailierte leicht umsetzbare Vorschläge zur Entwicklung weitere Alleinstellungsmerkmale der damals zwei kreiseigenen Krankenhäuser machte, kann postwendend die Einladung, ausführlich dazu im nichtöffentlichen Teil der folgenden Sitzung dieses nicht mehr bestehenden Ausschusses zu referieren. Selbstverständlich habe ich diese Einladung angenommen und mich ausführlich zur Sache vorgetragen.
Zum Schluss möchte ich nun einen kurzen Ausblick auf die Wahlperiode 2020/2025 wagen. Wenn auch zur Zeit sich als allbeherschende Herausforderung auch im Rhein-Kreis Neuss die Eindämmung der Corona-Pandemie herauskristallisiert, gilt es in den nächsten Jahres das Management des Strukturwandels infolge der Digitalisierung wie auch durch Abkehr von fossilen Energieträgern bei sozialen Verwerfungen infolge der Abnahme des materiellen Massenwohlstandes als Megatrends unter Wahrung des sozialen Friedens als eine Kernaufgabe politischen Handelns nicht nur im Rhein-Kreis Neuss für alle Beteiligten zu begreifen. Hier ist lager- und fraktionsübergreifend Konsens gefragt. Als erster hoffnungsvoller Schritt kann hier die Umbildung der Kreisausschüsse gesehen werden, die nunmehr auch diese Gestaltungsfelder abbilden.
Als ähnlich überragende Zäsur wie das Aufkommen der Corona-Pandemie kann für den Rhein-Kreis Neuss das Wegbrechen der jahrzehntelangen Mehrheit des Bündnisses zwischen CDU und FDP und ihrer – kommunalpotilitsch allerdings unbedeutenden -Mehrheitsbeschaffer ausgemacht werden. Das über jahrzehnte gehegte Lagerdenken und latent anzutreffende das Selbstverständnis dieses schicksalhaften schwarz-gelben Bündnis als einzige Vertreter der bürgerlichen Mitte – alle anderen politischen Akteure in Rhein-Kreis Neuss werden bisher als Linke eingeordnet – ist ebenso verfehlt wie auch eine große Belastung für die zukünftige politische Entwicklung für unseren Kreis. Falsch deswegen, weil es auch und gerade unter den Vertretern der Grünen wie auch der Sozialdemokraten durchaus viele bürgerlich ehrenwerte Vertreter gibt, gefährlich deswegen, weil dieses einseitige Lagerdenken die eigentliche Gefahr für unser Gemeinwohl vollkommen verkennt: die Gefahr auf den extremen politischen Rändern, links wie rechts.
War bis dato der Landrat eher als Speerspitze der selbsternannten „Bürgerlichen“ auszumachen, wird es wegen der neuen vorhandenen oder besser nicht vorhandenen Mehrheitsverhältnisse letztendlich zum Scheitern verurteilt sein, hält auch er an diesem überholten Selbstverständnis fest. Nur als geschickter Mediator zwischen den einzelnen bürgerlichen Gruppen kann er dem Wählerauftrag gerecht werden. Schon die Verabschiedung des neuen Kreishaushalts zu Beginn des nächsten Jahres wird dann für ihn eine erste bedeutende Bewährungsprobe. Wir werden sehen.
Damit komme ich nun zum Ende meines letzten Eintrages auf dieser Seite.
Meiner langjährigen treuen Leserschaft möchte ich an dieser Stelle herzlich danken und für die Zukunft meine besten Wünsche wie auch ein glückliches Händchen nicht zur in kreispolitischen Entscheidungen aussprechen.
Rhein-Kreis Neuss: 18.04.2020
Krisenmanagement im Zeichen der Corona-Pandemie
Wie weit geht die Pflicht zur Daseinsvorsorge des Rhein-Kreises Neuss?
Die sich immer weiter ausbreitende Corona Pandemie hat auch im Rhein-Kreis Neuss die allermeisten Bewohner vollkommen plötzlich und unerwartet getroffen. Beinahe aus dem Nichts entstanden, befinden wir uns alle in der ersten großen globalen Katastrophe dieses Jahrhunderts, die auch im Rhein-Kreis Neuss eine Vielzahl von Menschenleben fordern und unverkennbare Folgeschäden hinterlassen wird.
Ein Herunterspielen oder gar Verharmlosen der Situation wäre vollkommen verantwortungslos. Gerade hier stellt sich die Frage nach dem Umfang eines wesentlichen Zwecks des Rhein-Kreises Neuss als kommunale Körperschaft: ihrem Mitauftrag zur Daseinsvorsorge ihren Einwohnern gegenüber.
Sehr zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang das Bestreben des Rhein-Kreises Neuss, Behandlungskapazitäten aufzubauen, in dem beispielsweise im Areal Böhler in Meerbusch ein Behelfskrankenhaus als Ausweichkapazität entstehen soll.
Nun ist die gegenwärtige Situation auch von einem sehr starken Mangel an persönlicher Schutzausrüstung für die im Gesundheitswesen Tätigen geprägt. Letztendlich liegt auch in diesem Teilbereich ein Marktversagen mit großen Lieferengpässen vor.
Auch hier gilt es, dass Verhalten der Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss genau zu beobachten. Am 03.April diesen Jahres ist eine Spende von 10.000 Mund-Nasen-Masken von Seiten der Verwaltung der chinesischen Handelsstadt Foshan für den Rhein-Kreis Neuss eingegangen. Wohlgemerkt, diese dringend benötigten Schutzmasken sind nicht etwa als Spende für die kreiseigenen Einrichtungen eingegangen, sondern als Spende für den Rhein-Kreis Neuss, was ein beachtlicher Unterschied ist.
Meine Anregung, auch einen Teil dieser Schutzausrüstung den im Rhein-Kreis Neuss tätigen Ärzten in den Praxen in erster Front wie auch Zahnärzten zur Verfügung zu stellen, wurde zum Teil mit lapidarer Begründung von Seiten des Krisenstabes abgelehnt; – man wollte in erster Linie kreiseigene Einrichtungen berücksichtigen. So ist dort in der Antwort des Kreisdirektors beispielsweise von zahnmedizinischen Behandlungszentren als Ausweichadresse die Rede, konkret benannt werden könnten sie allerdings nicht.
Gelebte Solidarität in Krisenzeiten sieht anders aus. Es kann der Eindruck entstehen, in Krisenzeiten ist der Rhein-Kreis Neuss sich selbst der Nächste, der Auftrag zur Daseinsvorsorge allen anderen gegenüber scheint in den Hintergrund zu rücken.
Rhein-Kreis Neuss: 17.09.2019
Schwarz-Gelb blockiert wichtigen Beitrag zur Standortentwicklung
Während der Rhein-Kreis Neuss als Chemie- wie auch als Aluminiumstandort weiterhin eine bedeutende Rolle spielen wird, wird die Bedeutung der Braunkohleverstromung mit gegenwärtig 12,5 Gigawatt Leistung zukünftig keine wichtige Rolle mehr spielen können; sei es vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzeslage in Umsetzung des 2015 in Paris geschlossenen internationalen Klimaschutzvertrages, sei es schlichtweg wegen der Endlichkeit dieser wertvollen Ressource.
Bis spätestens 2038, nach Kompromissvorschlag der Kohlekommission auch früher, ist Schluss mit dem Braunkohleabbau. So hat es jedenfalls die zuständige Kohlekommission am 26.Januar dieses Jahres beschlossen.
13 Milliarden Fördergelder für NRW stehen bereit, die sich daraus ergebenden Umstrukturierungen finanziell unterstützend zu flankieren. Es dürfte sich daraus auch ein Mittelzufluss für unseren Rhein-Kreis Neuss ergeben.
Ganz unabhängig davon befindet sich auch der Rhein-Kreis Neuss im ständigen Wettbewerb mit anderen Standorten um die Ansiedlung und Erhalt von Gewerbe, Unternehmen, Freiberuflern und anderen Dienstleistern, um durch die damit erzielten Steuereinnahmen die Basis für eine ökologisch und sozial verantwortliche Politik zu Gunsten aller hier lebenden Menschen zu schaffen.
Wie beschwerlich der Weg sein kann, zeigt schon zu aller Anfang die doch sehr ernüchternde Tatsache, dass sowohl die Stadt Grevenbroich, vertreten durch den SPD-Bürgermeister Krützen, wie auch die Stadt Jüchen vertreten durch Bürgermeister Zillikens (CDU) es bis jetzt im Gegensatz zu anderen betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen nicht geschafft haben, überhaupt auf der Förderliste hinsichtlich der ersten in NRW zu verteilenden 260 Millionen € aus dem Sofortprogramm für den Strukturwandel im Rheinischen Revier zu erscheinen. Selbst das „inoffizielle Mitteilungsblatt der CDU“ – so der Volksmund, die Rheinische Post, berichtete ausführlich. Da ist das Beharren der beiden Bürgermeister auf Anteile an der Zukunftsagentur Rheinisches Revier, der entstandenen Abwicklungsgesellschaft für dieses Vorhaben, doch wohl eher ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver, um von der mangelnden Fähigkeit der ihnen unterstellten Verwaltungsapparate abzulenken.
Hier sind durchdachte und zukunftsweisende Projektvorschläge mehr als willkommen. Auch die unserem Kreis angedachten finanziellen Mittelzuflüsse müssen doch erst einmal beizeiten in erfolgversprechende Maßnahmen umgesetzt werden.
Die hat die Fraktion der Grünen in der Kreistagssitzung vom 19.12. letzten Jahres in einem Füllhorn von zumindest bemerkenswerten Vorschlägen in die lokalpolitische Diskussion eingebracht. So kann die interkommunal entstandene Innovationsagentur Rheinische Region GmbH, an der auch der Rheinkreis Neuss beteiligt ist, hier im Rhein-Kreis Neuss wichtige Impulse zur weiteren Intensivierung des Baustoff-Recycling vor dem Hintergrund der wahrscheinlich rückzubauenden Kraftwerke liefern und auch beim Kunststoff-Recycling kann die weitere Erforschung des aus Kunststoffabfällen gewonnenen Grund-Rohstoffs Naphta – einer Rohbenzinart – gerade durch die regional beheimatete Chemieindustrie auch überregional bedeutsam sein.
Dies alles unabhängig von der Grundfrage, ob bei der Realisierung der sogenannten Energiewende dirigistische staatliche Eingriffe durch Sanktionen oder eher das Setzen von Marktanreizen – wie beispielsweise das Fördern des Kohlendioxid-Emissionshandels – der zielführendere Wege ist, sofern der Grundkonsens der grundsätzlichen Förderwürdigkeit einer ökologisch verantwortlichen Energie- und Ressourcenpolitik nicht in Frage gestellt wird. Dies ist aber glücklicherweise zurzeit bei allen in jetzigen Kreistag nicht der Fall.
Zielführend und charmant ist auch die umfangreiche Ausarbeitung zur generellen zusätzlichen unterstützenden Anpassung durch flankierende Infrastrukturmaßnehmen, sei es durch eine zumindest kreisweite Förderung des effizienten Mobilfunkstandards 5G wie auch der Übernahme und Weiterentwicklung der bisher betriebenen Nordsüdbahn und der Hambachbahn und deren Integration in ein verbundenes Verkehrskonzept.
Sicherlich, letztendlich handelt es sich bei diesem Konzeptvorschlag um eine Summe von aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen. Sie allein können nicht die Zukunftssicherung des Rhein-Kreises Neuss sicherstellen oder gar garantieren. Dazu müssten weitere Maßnahmen entwickelt werden. Aber dieses Konzept kann einen nicht unwesentlichen Beitrag dazu leisten und als Impuls auch andere Aktivitäten nach sich ziehen
Doch wie geht die knappe schwarz-gelbe Mehrheit im Kreistag damit um? Um was ist aus diesem begrüßenswerten Konzept bis jetzt geworden?
Nichts. Bis jetzt.
Und woran liegt es?
Nun, selbstverständlich wurde die Thematik Strukturwandel im Rheinkreis Neuss emsig wie auch zu erwarten vom schwarzen-gelben politischen Gegner aufgegriffen. Neben ehemaligen lokal verankerten Bundesministern, aktuellen Landtagsabgeordneten dieses Lagers äußerst sich nunmehr auch die lokale politische B-Prominenz gleicher Couleur zur Sache. Der Landrat ließ es sich sogar nicht nehmen, zu diesem Thema eigens eilig zu Arbeitsessen zu laden. Selbstverständlich berichtete die lokale tendenziöse Presse hierüber ausführlich, ohne die ursprünglichen Konzepte auch nur in einem Sterbenswort trotz Kenntnis davon – sind doch ebendiese Pressevertreter regelmäßig in Kreistagssitzungen vertreten – zu erwähnen.
Allein die erarbeiteten Ergebnisse lassen zu wünschen übrig, sich wimmeln nur so von Allgemeinplätzen und politischen Phrasen. Die ursprünglich in den Kreistag eingebrachten Vorschläge wurden in keinem Fall hinsichtlich der brillanten Konkretheit in ihrer Substanz nicht ansatzweise erreicht.
Es bleibt zu hoffen, dass dann doch die ursprünglichen Pläne – wie gar nicht so selten in politischen Geschäft – in leicht abgewandelter Form von der tonangebenden Mehrheit wieder aufgegriffen und als eigene Idee verkauft werden, wenngleich dadurch kostbare Zeit verspielt werden wird. Sicherlich nicht sonderlich redlich, gleichwohl aber zum Nutzen unseres Rheinkreises.
Rhein-Kreis Neuss: 29.12.2018
Ex- Ausschussvorsitzender legt Mandat nieder
Vetternwirtschaft im Aufsichtsrat Rhein-Kreis Neuss Kliniken?
Sicherlich, der Kreis-Kreis Neuss steht im Hinblick auf das mögliche Zusammengehen mit dem Lukas-Krankenhaus Neuss vor großen Herausforderungen. Gerade jetzt wäre Konstanz bei den lokalen Entscheidungsträgern und Vordenkern gefordert.
Die ernüchternde Wirklichkeit ist hier jedoch, dass das gestaltende Personaltableau in letzter Zeit erheblich ausgedünnt ist:
Den Auftakt machte Krankenhausdirektor Nennhaus vor etwa zwei Jahren, indem er – sicherlich auch vor dem Hintergrund einer unerfreulichen und nicht enden wollenden Diskussion um zu besetzenden Chefarztstellen – aus seinem langfristigen Vertrag als Verwaltungschef der Kreiskrankenhäuser in Dormagen und Grevenbroich ausstieg, um sich einer doch sicherlich zumindest ebenso reizvollen Aufgabe als neuer Geschäftsführer an das St.-Josef-Krankenhaus in Moers zu widmen.
Kurz darauf verlief Professor Goder aus ausgewiesener medizinischer Praktiker und bestens vernetzter Lokalpolitiker dann den Krankenhausausschuss wie auch den Kreistag, um sich anderen Aufgaben zu widmen, womit der Rhein-Kreis Neuss in Fragen des Krankenhausmanagements den des geschickten Agierens im öffentlichen Gesundheitswesen einen ausgewiesenen und bestens vernetzten Spezialisten verloren hatte.
Diese Erosion fand in der Kreistagssitzung vom 19. Dezember ihren weiteren Verlauf, als nun auch der bis dato Vorsitzende des sich in Auflösung befindlichen Krankenhausausschusses, Dr. Will – ebenfalls ein ausgewiesener Kenner und Strippenzieher der Geschicke der beiden Kreiskrankenhäuser – zum Schluss der letzten Kreistagssitzung auch sein Mandat niederlegte.
Nun mag es für die CDU-Fraktion im Kreistag der Rhein-Kreis Neuss zwar ein Leichtes sein, die personellen Lücken in Sachen Krankenhausmanagement zu schließen, indem hier flugs ein Aufsichtsrat der Rhein-Kreis Neuss Kliniken gegründet wurde, einfach um nicht mehr in der Verlegenheit zu stehen, im eigenen Rheinkreis weitere kompetente sachkundige Bürger als Ersatz zu finden, die es augenscheinlich nicht gibt. In einen Aufsichtsrat können auch kreisfremde Personen berufen werden.
Ob hier die Personalauswahl glücklich ist, wird sich erst zeigen müssen. Zwar sind mit dem Ex-Vorstandsvorsitzenden der AOK Rheinland Hamburg Jacobs, der Juristin, Verlegerin und Apothekerin Prütting und dem Kaufmann und Geschäftsleiter des Evangelischen Klinikums Duisburg Eggeling sicherlich ausgewiesene Experten ihrer jeweiligen Teildisziplin nunmehr für die Geschicke der Kliniken im Rhein-Kreis Neuss mitverantwortlich, es fehlt aber doch zu offensichtlich auch ein medizinischer Praktiker. Ob sich hier ein stetiger Realitätsbezug zu den in den beiden Kliniken beschäftigten Praktikern aufbauen lässt, wird sich zeigen müssen.
Vor allem zeigt sich, wie verzweifelt personelle Lücken von Seiten der tonangebenden CDU-Fraktion zu schließen versucht wurde, doch auch an der Vergütungsregelung hinsichtlich der drei in den Aufsichtsrat berufenen Akteure:
Ihnen allen wurden Mehrvergütungen eingeräumt. Dies ist sicherlich nicht nur ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, zumal diese Herrschaften bis jetzt noch Nichts wahrnehmbar Außergewöhnliches zum Wohle der kreiseigenen Kliniken geleistet haben, sondern der Rhein-Kreis Neuss verhält sich hier in sich selbst widersprüchlich, in Aufsichtsrat der Kreiswerke Grevenbroich gibt es eine solche Vergütungsdifferenzierung zwischen Kreistagsabgeordneten und sonstigen berufenen Mitgliedern nämlich nicht.
Zwar wurde gegen dieses Vorgehen im Kreistag von Seiten der Opposition zum Teil heftig protestiert, aber – wahrscheinlich erfolgreiche – Rechtsmittel von Seiten der Betroffenen wurde nicht eingelegt. Hier wurde zu offensichtlich der politische Handlungswille zugunsten einer vielleicht möglichen zukünftigen Beteiligung am Mehrheitsbündnis geopfert.
So gesehen hat der Kommunalwahlkampf 2020 soeben begonnen.
Rhein-Kreis Neuss: 26.04.2018
Haushaltsentwurf 2018 abgelehnt
Hat Krankenhausdirektor Rüsken das Plenum getäuscht?
Mit der Absenkung der Kreisumlage auf 39 % haben die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss und damit auch alle daran beteiligten Mitarbeiter sicherlich außergewöhnliches geleistet, denn hiermit wird der niedrigste Stand dieser Umlage seit 2003 erreicht. Das Bemühen um Konsolidierung der hiesigen kommunalen Finanzen scheint Früchte zu tragen.
Überschattet wird dieses Bemühen durch die weiterhin Besorgnis erregende finanzielle Schieflage der beiden Kreiskrankenhäuser, die auch zukünftig die finanzielle Situation des Rhein-Kreises Neuss sehr wahrscheinlich eher belasten werden. Hier ist es besonders wichtig und unverzichtbar, den Kreistag wie auch die einzelnen Ausschüsse vollumfänglich und lückenlos sowohl über die gegenwärtige Situation wie auch die geplanten Maßnahmen zu informieren. Verkürzende oder irreführende Darstellungen sind gegenüber dem Plenum und der Allgemeinheit nicht zu billigen. Aber genau die scheint Krankenhausdirektor Rüsken in seinen knappen Ausführungen zu den Expansionsplänen der beiden Kreiskrankenhäuser über den Rhein-Kreis hinaus getan zu haben.
Vor diesem Hintergrund wäre es politisch weder klug noch besonders verantwortungsbewusst und würde nicht den Blick auf den Gesamtzusammenhang würdigen, dem Haushaltsentwurf zuzustimmen.
Doch lesen Sie selbst!
Anbei die Haushaltsrede vom 21.03.2018 in ungekürzter Fassung im Wortlaut, die Ausführungen zu den Sanierungsplänen der beiden Kreiskrankenhäuser sind kursiv verfasst (erläuternde Ausführungen in Klammern):
„Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste,
an Anfang meiner Ausführungen möchte ich nochmal ein kurzes Wort des Dankes an die Mitarbeiterinnen des Kreistagsbüros zukommen lassen, die mir meine Arbeit und meine Tätigkeit bei der Wahrnehmung des Ehrenamtes sicherlich einfach machen.
Viele Vorredner hatten sich auch zu allgemein politischen Fragen geäußert. Ich möchte hier nur ganz kurz einige Bemerkungen machen, ergänzen und anknüpfen:
Der stete Wandel in und durch die Politik ist sicherlich von Ambivalenzen gekennzeichnet. Der Vorteil für den einen kann Belastung für den anderen bedeuten. Dieser Wandel kann aber auch leider bedeuten, dass sich unsere Grundordnung in einer ständigen Bedrohungs- und Gefährdungslage befindet. Hier gilt es, liebe Kollegen, wach zu sein, nichts zu verschweigen und aufzudecken.
So sind Forderungen nach einem Schießbefehl an Grenzen auf Privatpersonen schlicht und ergreifend nicht mit unserer Grundordnung unter keinen Umständen zu vereinbaren – egal, in welche Richtung ein Mensch die Grenze überwinden möchte. Eine solche Forderung ist schlichtweg menschenverachtend.
Auch in politischen Debatten den Kontrahenten mundtot machen zu wollen, indem er beispielsweise nach Anatolien entsorgt werden soll, ist doch nur ein Beweis dafür, dass eigene Argumente ausgehen, insgeheim nur die eigene Meinung akzeptiert wird und man den anderen vielleicht insgeheim physisch bekämpfen möchte. Eine solche Ansicht ist im Kern faschistoid, genauso wie Teile unserer Bevölkerung als „Kümmelhändler“ und „Kameltreiber“ zu diffamieren, die weit hinter dem Bosporus in Lehmhütten unter Vielweibern ihre Existenzberechtigung hätten.
Solchen Anschauungen und Forderungen müssen wir uns wacker entgegenstellen!
Ebenso wenig ist es allerdings nachvollziehbar, ausländische Staatsmänner, die in einer gelenkten Pseudodemokratie die Pressefreiheit systematisch einschränken und abtrünnige Dissidenten unerbittlich verfolgen lassen, als lupenreine Demokraten zu bezeichnen. Und wer einem nach rechtsstaatlichen Kriterien verurteilten NS-Kriegsverbrecher aus dem Umfeld der Waffen-SS spendet, disqualifiziert sich als Kanzler unserer Republik.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle mit den kurzen beispielhaften Ausführungen zu einem Ende kommen und nur ein kleines Zwischenfazit ziehen:
Wir als Abgeordnete des Rhein-Kreises Neuss dürfen nicht blind sein!
Weder auf dem rechten noch auf dem linken Auge, müssen aufdecken und nicht verschleiern und auch in Zukunft Zweifel erheben, wenn Sie denn angebracht sind!
Zweifelsfrei ist die Wirtschaft unseres Kreises geprägt von langfristigem und stetigem Wachstum in gesunden Strukturen und sozialer Verantwortung. Auch durch Innovationsbereitschaft tragen kleine und mittlere Unternehmen in Handwerk, Handel, Dienstleistungen und bei den freien Berufen, den international agierenden Unternehmen wie auch auslandsorientierte Mittelständler stetig dazu bei, die Basis für Wohlstand aller in sozialer Verantwortung zu schaffen. Eine sowohl im Länder- wie auch im Bundesdurchschnitt niedrige Arbeitslosenquote wie auch eine weit überdurchschnittliche Jahresproduktivität von fast 90.000 € pro erwerbstätiger Person belegen dies eindrucksvoll.
Kurz um: Der Rhein-Kreis Neuss ist als Wirtschaftsstandort geprägt von einem hohen Maße an Professionalität. Dazu hat die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss die administrative Infrastruktur zu liefern.
Aber wie sieht es denn so aus hinsichtlich der Professionalität unserer Verwaltung?
Hier alle Facetten ausleuchten zu wollen, würde den Rahmen dieser Sitzung sicherlich sprengen. Deswegen möchte ich jetzt exemplarisch auf eine unverändert und ungekürzt veröffentlichte Pressemitteilung des Rhein-Kreises Neuss eingehen, die im Stadtblatt Grevenbroich, Jüchen, Rommerskirchen und Bedburg vor zwei Monaten veröffentlich wurde.
Mein erster Eindruck: Pressesprecher Vieten ist seinem Dienstherrn entweder nicht ganz loyal gegenüber oder seine Ausbildung war nicht die beste. Denn es gilt doch wohl auch hier der Grundsatz: tue Gutes und berichte darüber.
Ich war gerührt von der scheinbaren Selbstaufopferung unserer Duos Landrat und Kämmerer, denn sie haben hier scheinbar Unvorstellbares geleistet:
Sie haben die Reduzierung der kreiseigenen Schulden von 103 Milliarden € auf 31 Millionen € in nur 10 Jahren geschafft!
Welches Engagement dieser beiden Herren, meine Damen und Herren, denen demnach auf allen Finanzplätzen dieser Welt die Türen sperrangelweit offen stehen müssten, bei einem Jahresverdienst etwa in der Höhe des momentanen Verschuldungsgrades des Rhein-Kreis Neuss. Oder noch besser: Wir überzeugen die beiden Herren – am besten auf dem Schützenfest oder bei einem Bierchen dazu, sich an den europäischen Finanzmetropolen als Troubleshooter zu betätigen, innerhalb weiterer zehn Jahre müsste dann die ganze Eurozone saniert sein!
Meine Damen und Herren, all das leider viel zu schön und wahr zu sein!
Die schnöde Wahrheit ist eine ganz andere: Es wurden hier einfach Milliarden mit Millionen verwechselt!
Da kann ich nur hoffen, dass dieser Artikel bei potentiellen Investoren für den Rhein-Kreis Neuss keinen Schaden angerichtet hat!
Meine Damen und Herren, nach einigen Jahren der Kreistagstätigkeit sind mir die Kriterien für Personalentscheidungen hier immer noch nicht in allen Facetten geläufig! Ich will hier auch nicht wieder einmal mit Plagiatsanspielungen aufwarten! Aber ich hätte eine Bitte an Herrn Vieten als neuen Kreisdezernenten auch für das Controlling (Anmerkung: Herr Vieten war bis dahin u.a. für die Öffentlichkeitsarbeit des Rhein-Kreises Neuss verantwortlich und ist auf die Dezernatsstelle des Herrn Djir-Sarei gewechselt. Herr Dijr-Sarei vertritt nun die FDP im Deutschen Bundestag):
Lieber Herr Vieten: bei Zahlen mit vielen Nullen viel Aufpassen! Vielen Dank!
Meine Damen und Herren, ich bin noch nicht fertig mit der Pressemitteilung aus dem Januar dieses Jahres:
Ein Satz hat mich ein wenig stutzig gemacht, ich zitiere:
„Nach den Etatberatungen im Finanzausschuss wird der Haushalt planmäßig am 21.03.2018 vom Kreistag verabschiedet.“, so in der Pressemitteilung.
Bei solchen Aussagen darf ich doch einmal nach dem Demokratieverständnis des Verfassers fragen.
Bis zum Mehrheitsbeschluss ist der sogenannte Haushaltsentwurf nur ein Entwurf und nicht mehr. Änderungen sind jederzeit bis zur Beschlussfassung möglich. Ein planmäßiges Verabschieden kann es aus meiner Sicht nur aus dem Mehrheitsfraktionen geben. Das trifft aber nicht auf das ganze Plenum zu. Planmäßiges Verabschieden impliziert ein rein formales Handeln. Danach könnten wir (Anmerkung: also zu diesem Zeitpunkt also diejenigen, die nicht zustimmen werden) eigentlich alle zu Hause bleiben und nur die Mehrheitsfraktionen die Hand heben, damit wäre es denn gelaufen.
Das ist erfreulicherweise nicht so, denn das Plenum ist heute nahezu vollständig vertreten ( Anmerkung: nur ein Abgeordneter fehlt). Und auch wenn zurzeit die Mehrheitsverhältnisse im Rhein-Kreis Neuss gegeben sind, ist doch die Verabschiedung eines Haushaltsentwurfes auch das Offenlegen und Dokumentieren von Kritikpunkten daran. Hier geht es heut also nicht nur darum, zur rechten Zeit die Hand zu heben, sondern sich in die Beschlussfassung einzubringen oder kurz:
Demokratie zu leben und nicht nur zu zelebrieren.
Dazu gehört es auch, sich zur Arbeit in den einzelnen Ausschüssen zu äußern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der letzten Haushaltsrede hatte ich mich zur Arbeit des Finanzausschusses geäußert, heute möchte ich etwas zur Arbeit im Kulturausschuss sagen. Wenn wir heute über den Kreishaushalt beschließen, dürfen wir auch Vermögenspositionen nicht vergessen, die nicht unmittelbar im Haushaltsentwurf abgebildet werden. Denn der Rhein-Kreis Neuss kann auch durch andere Vermögensgegenstände entweder bereichert oder entreichert sein. Ich denke hier an die Jugendstilsammlung des Herrn Nees im geschätzten Wert von etwa 30 Millionen €. Nicht Milliarden, sondern Millionen!
Sicherlich, der Rhein-Kreis Neuss selbst ist nicht in der Situation gewesen, dass ihm diese Sammlung angeboten wurde, in meinen Augen hat es der Rhein-Kreis versäumt, die Stadt Neuss beim Finden von Lösungen zu unterstützen, damit deses kulturhistorische Juwel im Rhein-Kreis Neuss verbleiben kann.
Jeder Interessierte ist wohl in Netzwerken aktiv gewesen und hat sich bis zum Schluss um Lösungen bemüht und mit anderen darum gerungen. Ich selbst hatte mich diskret erkundigt, ob von Seiten des Clemens-Sels-Museums auch verbundene Teilrealisationen in Anbetracht kamen. Und das war der Fall. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten hätte man das Clemens-Sels-Museum erweitern können. Um weiteren Raum zu schaffen für den einen anderen Teil der Jugendstilsammlung, hätte durch Auslagern und Freimachen zumindest vorübergehend ebenfalls Platz bereitgestellt werden können. (Anmerkung: Gemeint sind hier die Möglichkeiten des Rhein-Kreises Neuss zum Beispiel durch die Stiftung Schloss Dyck oder die Museumsinsel Hombroich). Aber dieser Lösungsansatz ist nicht hinreichend weitergedacht worden. Da ist es für mich ein schwacher Trost, dass diese Sammlung von weit überregionaler Bedeutung glücklicherweise in Deutschland verbleiben ist (Anmerkung: Die Jugendstilsammlung befindet sich jetzt im Besitz und Eigentum des Landes Hessen und wird ab 2019 in Wiesbaden der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden).
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss nur ganz kurz einige Anmerkungen zur Krankenhausplanung machen:
Nun, es war schon ein merkwürdiger Moment, als in der Sitzung vom 28.06.2017 Kollege Thiel fragte, warum der Praxisinhaber in der neu erworbenen Praxis in Köln Longerich weiterhin in der Praxis tätig sei, nachdem er den Kaufpreis erhalten habe und Geschäftsführer Rüsken lapidar antwortete, dass der Praxisinhaber sich dem Rentenalter nähere und das Bundessozialgericht entschieden habe, dass der Praxisinhaber noch weitere drei Jahre tätig sein müsse. Diese Aussage hat mich stutzig gemacht und mir Angst bereitet. Für mich einmal der Grund, näher hinzuschauen:
Sicherlich, als Freiberufler ist man Kummer gewohnt, denken wir zum Beispiel an die Zwangsmitgliedschaft in den berufsständigen Versorgungswerken – jeder GmbH-Geschäftsführer kann sich in Eigenverantwortung versichern – oder die Zwangsverpflichtung zur Teilnahme am Notdienst auch während der Ruhe- und Erholungspausen oder auch den stetig steigenden Aufwand im administrativen Bereich. Um jetzt auch noch die Verpflichtung, drei Jahre weiter tätig sein zu müssen, selbst wenn die Praxis beim Nachfolger in guten Händen ist?
Das entspräche einer Kündigungsfrist von drei Jahren für den Arzt als Freiberufler in eigener Praxis. Dies erscheint im Hinblick auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, die allgemeine Berufsfreiheit wie auch die allgemeine Handlungsfreiheit höchst zweifelhaft.
Was hat uns denn eigentlich der Herr Rüsken da erzählen wollen?
Nun, meine Damen und Herren, hier hätte ich zumindest einige klärende Worte von den Kollegen der FDP erwartet, die sich in Wahlkämpfen ja gerne als Vertreter der Interessen der Freiberufler aufschwingen, aber was war in der Sitzung: beredtes Schweigen!
Dann versuche ich einmal, die Situation aufzuhellen:
Was Herrn Rüsken in dieser Sitzung zum Besten gegeben hat, ist irreführend, verkürzend und schlichtweg falsch!
Richtig ist hingegen, dass die Vermutung, durch Aufnahme einer weiteren Person in eine Praxis ein einem zulassungsgesperrten Bereich die Zulassungssperre durch Umgehung umgehen zu wollen, als widerlegt gilt, wenn der aufnehmende Praxisinhaber für mindestens drei Jahre die Praxis weiterführt. So die Entscheidung des Bundessozialgerichts. Was heißt das nun ganz konkret für den Rhein-Kreis Neuss und die erworbene orthopädische Fachpraxis in Longerich?
„Das Gesundheitswesen in Deutschland ist geprägt von Strukturen der Fehl, Unter- und Überversorgung.“
Das zitiere ich von Herrn Lauterbach, das ist nicht von mir,- ich werde mich hier nicht mit Plagiaten schmücken. Würde man dem Spiel der freien Kräfte nachgeben, hätte das zur Folge, dass die Interessen Einzelner zu kurz kommen. Wir hätten US-amerikanische Verhältnisse im Gesundheitswesen.
Seit Bestehen der Bundesrepublik haben sich Strukturen bewährt, in im Sinne der sozialen Marktwirtschaft gegen Fehlentwicklungen eingreifen, regulieren und lenken: Ich denke hier an die Organisationen der freiberuflichen Selbstverwaltung. Es macht durchaus Sinn, bestimmte Bereiche für die Neuzulassung zu sperren, denn jeder Teilnehmer der kassenärztlichen Versorgung wird bestrebt sein, Nachfrage zu schaffen. Dies geht zu Lasten der Solidargemeinschaft. Liebe Kollegen, die Versicherungsbeiträge steigen; es besteht die Gefahr, dass Eingriffe vorgenommen werden, die eigentlich so nicht erforderlich wären.
Darüber setzt sich der Rhein-Kreis Neuss mit dem Erwerb der orthopädischen Praxis in Köln-Longerich hinweg. Der Erwerb dieser Überweiserpraxis könnte allerdings unter Umständen zu rechtfertigen sein, wenn sie dem Rhein-Kreis Neuss bei der finanziellen Gesundung außerordentlichen Nutzen stiften würde. Aber auch hier sind Zweifel zu hegen:
Eine Überweiserpraxis ist in erster Linie diagnostizierend und zuweisend tätig. Hier bedarf es keiner großen materiellen Ausstattung, die sich im Substanzwert widerspiegelt. Der Rhein-Kreis Neuss ist nicht der Erste, der auf die Idee gekommen ist, Zuweiser für scheinbar lukrative orthopädische Eingriffe einzukaufen. Deswegen ist in den letzten Jahren der Wert für Zuweiserpraxen deutlich gestiegen.
Hier tun sich doch folgende Fragen auf:
– Wie hoch war der Kaufpreis der erworbenen Praxis?
– Wie hoch war der tatsächliche Substanzwert?
– Wie hoch ist der Goodwill,- das Entgelt für die zu erwartenden Überweisungen?
Außerdem erwarten wir Antworten auf die Fragen, wie viele Überweisungen denn bis jetzt tatsächlich getätigt wurden und wie hoch der Beitrag dieser Überweisungen zu den Deckungsbeiträgen im Hinblick auf die vorgenommenen Eingriffe war.
Hierauf hat der Rüsken keine Antwort gegeben.
Ich habe versucht, es kurz zu umreißen und fühle mich durch die Ausführungen es Herrn Rüsken getäuscht. Das Vertrauensverhältnis ist in meinen Augen beeinträchtigt.
Mein Damen und Herren, auch wenn der Erwerb einer Überweiserpraxis außerhalb des Rhein-Kreises im besonderen Maße der Gesundung der Kreiskrankenhäuser zuträglich sein würde, heißt dies, dass der Rhein-Kreis Neuss auch anderen Teilnehmern zugestehen müsste, sich so zu verhalten. Das heißt, der Rhein-Kreis Neuss würde billigen, dass auch andere Wettbewerber sich in unmittelbarer Nähe unserer Krankenhäuser niederlassen, Praxen erwerben und scheinbare lukrative Fälle akquirieren. Das wäre der Anfang und der erste Schritt zu einem ruinösen Wettbewerb. Das können wir doch alle nicht wollen.
Das probarteste Mittel – das sage ich Ihnen als Praktiker, der weiß, wovon er spricht – zur Gewinnung weiterer Nachfrage sind exzellente Ergebnisse in Diagnostik, Pflege und Behandlung. Hier sollte weiter investiert werden, denn sowas spricht sich rum.
Kurzum, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei den Vorschlägen der Mehrheitskoalition war sicherlich viel Gutes dabei, aber lieber Dieter (Anmerkung:Gemeint ist Dieter Welsink, der Fraktionsvorsitzende der mehrheitsführenden CDU-Fraktion), Du kannst noch mehr. Da geht noch was, Ihr seid ja so zahlreich (Anmerkung: Von den 74 Mandaten des Kreistages stellt allein die CDU 30 Sitze).
Von daher von mir heute leider ein klares „Nein“.
Vielen Dank! “
Rhein-Kreis Neuss: 01.12.2017
Krankenhaussanierung auf wackeliger Basis
Als im Juni diesen Jahres die Überführung der beiden Kreiskrankenhäuser in eine GmbH-Dachgesellschaft einstimmig –bei einer Enthaltung – beschlossen wurde, war so etwas wie Aufbruchsstimmung zu verspüren. Sicherlich, es war schon bezeichnend, dass zunächst einmal 25 Millionen € der neu gegründeten GmbH zugeführt werden mussten, um die anfängliche Existenzfähigkeit überhaupt einmal zu gewährleisten. Dieser Betrag zeigt einmal mehr, was sich in den Jahren bei den beiden finanziell maroden Kreiskrankenhäusern so als Altlast aufgehäuft hat. Aber durch die Überführung der beiden angeschlagenen Kreiskrankenhäuser mit dem Ziel einer Fusion sollte alles nur besser werden.
Was ist seither geschehen?
Zunächst einmal ist es beachtlich, dass in diesem Umfeld zwei neue Gremien geschaffen wurden, der Aufsichtsrat und darüber hinaus ein Beirat, beides Gremien, die nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben sind. Auf den ersten Blick mag sich hier keine unbedingte Notwendigkeit – auch im Hinblick der damit zusammenhängenden Kosten – zur freiwilligen Schaffung dieser beiden neuen Gremien ergeben.
Hält man sich allerdings vor Augen, dass im Aufsichtsrat eher die wesentlichen Entscheidungen der Geschäftsführung vorbereitet und kontrolliert und der Beirat im Wesentlichen als Impulsgeber fungiert, ist durch die Konstellation eine geschickte Filterfunktion entstanden: Die im Beirat gesammelten lokalpolitischen Akteure können sehr wohl durch konstruktive Mitarbeit wesentliche Impulse für die weiteren Geschicke der beiden Kreiskrankenhäuser setzen. Erweisen sich die Vorschläge von Seiten des Beirats als weniger brauchbar, sind sie letztendlich unbeachtlich.
Es würde allerdings auch verwundern, wenn die politisch Verantwortlichen auf Kreisebene vor dem Hintergrund ihrer jahrelangen Erfahrung nicht zu diesem Gestaltungsmittel gegriffen hätten.
Grundsätzlich besteht wohl Konsens darüber, dass in Deutschland das Gesundheitswesen von Strukturen der Über-, Unter- und auch Fehlversorgung geprägt ist, die unmittelbaren Einfluss auf die Finanzierbarkeit haben und somit auch geeignet sind, die Höhe der Versicherungsbeiträge sowohl in der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung zu beeinflussen. Die Schwierigkeit liegt auch hier bekanntlich im Detail. Es gilt hier festzustellen, wo genau in welcher Art und Umfang sich die entsprechenden Fehlstrukturen auftuen.
Hier könnte das gemeinsam vom Neusser Lukaskrankenhaus und den Rhein-Kreis Neuss Kliniken bei der als TRINOVIS GmbH als renommiertem Krankenhausberater in Auftrag gegebene Planungsgutachten vom Mai dieses Jahres weiterhelfen. Zugeben, die 202 Seiten Umfang sind keine leichte Kost, die erst einmal erarbeitet werden müssen. Dann allerdings ergibt sich sehr wohl das Bild, dass dieses Gutachten eine Art Master-Plan zur Sanierung der angeschlagenen Kreiskrankenhäuser sein kann, vorausgesetzt, die konkreten Hinweise zu den Strukturen der Über- und Fehlversorgung werden umgesetzt. Dies ist jedoch mehr als fraglich.
Denn auch selbst dann, wenn in allen Punkten mit den Neusser Lukaskliniken in allen Punkten vollumfänglich Einigung geschaffen werden könnte, ist doch damit zu rechnen, dass die Kirchturmpolitik als vollkommen missverstandener Lokalpatriotismus wieder einmal dazu führen, dass sich die Dormagener und Grevenbroicher Gefolgschaften in wesentlichen Punkten einander blockieren werden.
Doch auch selbst, wenn dies gelänge, wäre ein Erfolg weiterhin mehr als fraglich. Denn selbst wenn das TRINOVIS-Gutachten eins zu eins umgesetzt werden wurde, wäre eine überfällige Strukturanpassung lediglich eine Anpassung an zwingend erforderliche Grundvoraussetzungen zur Gesundung der beiden finanziell maroden Kreiskrankenhäuser. Diese Anpassungen wären aber alles andere als hinreichend.
Hier geht es doch darum, die erforderlichen Anpassungen trotz der zu erwartenden Widerstände in Kreisen der Belegschaft zielorientiert und möglichst zeitnah umzusetzen. Gelingt es nicht, die dringend erforderlichen Veränderungen im Motivationsbewusstsein der Mitarbeiter zu verankern wird letztendlich die dringend erforderlich Strukturanpassung verwässern und ohne langfristigen Effekt bleiben. Kurzum, hier wird das Changemanagement der eigentliche Schlüssel zum Erfolg werden. Nur, weder in den Reihen des Beirats noch in der Geschäftsleitung lassen sich hier zur Zeit charismatische und motivierte Changemanager ausmachen, das Strukturgutachten droht hiermit zum zahnlosen Papiertiger zu degenerieren.
Wie komplex hierbei die Umsetzung sein kann, zeigt sich an der Verpflegungsgesellschaft Rhein-Kreis-Neuss mbH, in der die schlichte Idee umgesetzt werden sollte, die beiden Kreiskrankenhäuser zentral zu bekochen. So wurde neben der kochenden Belegschaft eigens dafür eine Gesellschafterversammlung neben Geschäftsführer und zwei Prokuristen bestellt, der eine oder andere Patient gibt trotz alldem an, dass das Essen in den beiden Krankenhäusern sich nicht verbessert habe, eher im Gegenteil. Aber bekanntlich verderben ja zu viele Köche den Brei.
Die ersten Realisierungsmaßnahmen vor den sich hier auftuenden Hintergrund werfen allerdings so einige Fragen auf, konkret: die mehrheitlich bestätige Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Rhein-Kreis Neuss Kliniken vom 05.09. aufgrund des Dringlichkeitsbeschlusses vom 12.07.2017.
Gerade bei Dringlichkeitsbeschlüssen lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Denn zum einen kann solchen Beschlüssen immer die Gefahr der versuchten Überrumplung innewohnen, zum anderen stellt sich schon die Frage, wieso der plötzliche Handlungsbedarf nicht schon früher absehbar war und ob nicht als Grund dafür frühere Versäumnisse vorliegen können, was alles keine Zeichen einer umsichtigen Planung sind.
In der Tat, der bestätige Dringlichkeitsbeschluss hat es in sich. Denn durch diesem Beschluss soll der Erwerb einer orthopädischen Fachpraxis in Köln-Longerich und Eingliederung in das kreiseigene medizinische Versorgungszentrum (MVZ) ermöglicht werden, das bis dahin allein im Rhein-Kreis Neuss auf dem Gebiet der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde tätig gewesen ist.
Dadurch wird also der Rhein-Kreis Neuss nachträglich grundsätzlich ermächtigt, auch außerhalb des Kreises in beliebigen Fachrichtungen als Akteur im Gesundheitswesen aktiv zu werden. Dies stellt faktisch eine 180°-Wende zum bisherigen Gebaren des Rhein-Kreises Neuss im Gesundheitssektor da, war bis dahin die Zielrichtung des Rhein-Kreises Neuss in ersten Linie im Beitrag zum medizinischen Sicherstellungsauftrag zu sehen.
Wird nun alles besser mit dem Rhein-Kreis Neusser als Akteur im Gesundheitswesen in allen Fachbereichen auch über den Rhein-Kreis hinaus?
Auch hier tuen sich doch erhebliche Zweifel auf. Denn der Rhein-Kreis Neuss hat eine Praxis in einem für Neugründungen im Fachbereich Orthopädie gesperrten Bereich erworben.
Im Rahmen des Sicherstellungsauftrags setzen die Kassenärztlichen Vereinigungen in überversorgten Gebieten gezielt Zulassungssperren ein, auch um ein Überangebot an Behandlern in unterversorgte Bereiche zu lenken. Indem der Rhein-Kreis Neuss durch Praxisübernahme in überversorgten und gesperrten Gebieten, und das noch außerhalb des Rhein-Kreises Neuss – die Regulierung der Kassenärztlichen Vereinigungen umgeht, trägt der Rhein-Kreis Neuss mittelbar dazu bei, medizinische Unterversorgung in anderen Gebieten zumindest in Kauf zu nehmen.
Selbstverständlich mag es Gründe für die Übernahme der orthopädischen Fachpraxis in Köln-Longerich geben. Dass orthopädische Eingriffe als lukrativ gelten, ist ein offenes Geheimnis, denke man hier zum Beispiel an die gerade in der Bundesrepublik auffallend häufigen Hüftgelenksoperationen. Aber stellt man allein auf den möglichen wirtschaftlichen Vorteil für den Rhein-Kreis Neuss ab und blendet man die Verantwortlichkeit für alle Patienten auch außerhalb des Rhein-Kreises Neuss aus, was hier schon deshalb nicht möglich ist, weil ja eben außerhalb des Rhein-Kreises Neuss ein Praxiskauf getätigt wurde, bedarf es mehr Angaben. Hier sind Angaben zum Wert der Praxisausstattung, zum Umfeld und Struktur der erworbenen Praxis unerlässlich. Diese detaillierten Angaben liegen bis jetzt weder dem zuständigen Ausschuss noch dem Kreistag als Kontrollgremium vor.
Es scheint, dass der Erwerb der Fachpraxis in Longerich durch den Rhein-Kreis Neuss eher nicht den Patienten, sondern vor allem einer kleinen Gruppe von Beteiligten nutzen soll. Hier ist Transparenz und Aufklärungsarbeit gefordert.
Am 27.09. hat der Kreistag bekanntlich den vielfältigen Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Rhein-Kreis Neuss Kliniken mehr Mehrheitsbeschluss bestätigt, nachdem sie – wie oben ausgeführt- zuvor in einer Dringlichkeitsentscheidung eingebracht worden sind. Wo immer es möglich ist, werden dabei unbestimmte Rechtsbegriffe oder offene Klauseln verwendet. Dadurch will sich der Rhein-Kreis Neuss alle möglichen Möglichkeiten offenhalten, auch über den Rhein-Kreis Neuss hinaus. Im Umkehrschluss bedeutet dies freilich, dass bis jetzt noch immer kein Masterplan zur Krankenhaussanierung vorliegt oder schon jetzt nicht umgesetzt werden konnte. Hier liegt keine Wille zur Gestaltung vor – sei es im Aufzeigen bestimmter Bandbreiten oder gar konkreter Maßnahmen-, überfällige Entscheidungen werden unter Wahrungen aller möglichen Optionen weiter hinausgeschoben.
All dies lässt für die weitere Zukunft der Kreiskrankenhäuser nichts Gutes erwarten.
Rhein-Kreis Neuss: 19.04.2017
Schwarzer Mittwoch für Kulturpolitik im Rhein-Kreis Neuss
Am 29.3. war es denn soweit: In Wiesbaden wurde der Schenkungsvertrag zwischen dem in Neuss verwurzelten Kunstsammler Ferdinand Neess und den Wiesbadener Museen über seine Jugendstilsammlung rechtskräftig besiegelt. Nicht unerwähnt darf bleiben, dass es sich bei dieser Sammlung – in ihrem Wert vorsichtig taxiert auf über 40 Millionen Euro – zumindest bundesweit um die bedeutendste Sammlung ihrer Art handelt.
Vorausgegangen war ein ablehnender Bescheid der Stadt Neuss, der im Wesentlichen mit der unklaren Kostensituation hinsichtlich der dafür erforderlichen Erweiterungsmaßnahmen im hiesigen Clemens-Sels-Museum, elf bis 30 Millionen Euro bei mittlerweile rund sechs Millionen Euro an zusammengetragenen Spenden und Fördergeldern.
Vollkommen unverständlich ist in diesem Zusammenhang, wieso der Kulturausschuss der Rhein-Kreises Neuss einen entsprechenden Befassungsantrag abgelehnt hat. Hier muss man sich vor Augen halten, dass es bei dieser einmaligen Chance letztendlich um eine angemessen nutzbare Fläche von rund 35 Metern mal 35 Metern geht. Für den Rhein-Kreis-Neuss eine schlichtweg nicht darstellbare Größe?
Das muss doch zumindest sehr stark angezweifelt werden. Denkt man doch nur an die Räumlichkeiten im dem Rhein-Kreis Neuss verbundenen Schloss Dyck, die bisweilen eher für Fotodokumentationen genutzt werden. Die aus dem Umfeld des Stiftungsbeirats lancierten Hinweise auf „stilistische Inkompatibilität“ lassen sich doch wohl am treffendsten mit Hybris umschreiben.
Und die fehlenden 35 m x 35 m nicht im nur sporadisch genutzten Foyer der Rheinischen Landestheaters oder vor räumlicher Großzügigkeit strotzenden Kreishauses in Neuss darstellen zu können, ist schlichtweg unglaubwürdig. Beide Gebäude befinden sich delikater Weise nur ein Steinwurf vom ursprünglich angedachten Clemens-Sels-Museum entfernt.
Sicherlich, kommunalpolitische Arbeit findet auch außerhalb der Sitzungen statt oder gar nicht. Es sind hier die Bemühungen all deren anzuerkennen, die bis zuletzt diskret hinter den Kulissen für den Verbleib der Jugendstilsammlung im Rhein-Kreis-Neuss gekämpft haben.
Aber knapp daneben ist auch vorbei, es bleibt allerdings für lange Zeit der Eindruck des vor allem politischen Unvermögens, diese Sammlung von weit überregionaler Bedeutung im Rhein-Kreis Neuss zu halten – eine kommunalpolitische Provinzposse!
Rhein-Kreis Neuss: 01.12.2016
Ist die Freie Kreistaggruppe keine Gruppe mehr?
Das politische Geschehen hat seine eigenen Begrifflichkeiten, auch im Kreistag des Rhein-Kreises Neuss. Unter einer Gruppe versteht man hier den Zusammenschluss von zwei Kreistagsabgeordneten, schließen sich mehr als zwei Kreistagsabgeordnete zusammen, entsteht eine Fraktion.
Verlässt einer von zwei Abgeordneten – wie auch hier – eine Gruppe in Kreistag, besteht die Gruppe formal nicht mehr. Die Freie Kreistagsgruppe ist aber mehr als ein rein formales rechtliches Konstrukt. Sie ist auch mehr als eine rein abstrakte Idee. Ganz im Gegenteil, sie steht für den politischen Auftrag, den der Wähler auf Grundlage des Kreiswahlprogramms den gewählten Abgeordneten gegeben hat.
Diese kommunalpolitischen Ziele gilt es von den Verbleibenden weiter zu verfolgen. Der Kreistag ist ein Organ der kommunalen Selbstverwaltung mit einer Fülle von konkreten Aufgaben. Hier sind nicht politische Allgemeinplätze und inhaltslose Phrasen gefordert. Ganz im Gegenteil es gibt ein Ziel für alle: dem Wohle der Bürger des Rhein-Kreises Neuss zu dienen und sich bei konkreten Aufgaben konstruktiv einzubringen. Und die Aufgaben sind umfangreich, denken wir an die Herausforderungen zum Erhalt unserer beiden Krankenhäuser, der Gestaltung der Finanzen des Rhein-Kreises, zukunftsträchtige Investitionen in der Entsorgung, einem bürgergerecht gestalteten Standort für den Konverter, nur um einige Beispiele zu nennen.
Bei der Mitgestaltung der konkreten Aufgaben für den Rhein-Kreis Neuss gilt es stets mit wachem Auge die politischen Rahmenbedingungen zu beobachten. Es tuen sich Tendenzen auf, die den Kern unseres Gemeinwohls bedrohen können, die freiheitlich demokratische Grundordnung.
Das Stigmatisieren von Hilfssuchenden aus Krisenregionen als Wirtschaftsflüchtlinge achtet nicht die Würde des Menschen, das Fordern nach einem Bauverbot für Moscheen und einem rigorosen Burkaverbot missachtet die Grundrechte der freien Religionsausübung und freien Persönlichkeitsentfaltung, ein Fördern nationaler Tendenzen in Europa widerspricht dem Verfassungsauftrag der europäischen Integration, wie es in der Präambel unseres Grundgesetzes formuliert ist.
Neben den Herausforderungen auf kommunaler Ebene sind wir gerade in unseren Tagen gefordert, Wehrhaftigkeit zum Erhalt der freiheitlich demokratischen Grundordnung – auch im Kreistag des Rhein Kreises Neuss – zu zeigen. Hier ist jeder gefordert.
Rhein-Kreis Neuss: 17.09.2016
Tricksereien im Kreishaushalt ?
Gründe für Erhöhung der Kreisumlage wahrscheinlich nur konstruiert
Einfach als dreist und unredlich kann die lapidare Meldung bezeichnet werden, der Doppelhaushalt 2016/2017 sei genehmigt worden. Denn hierbei wird verschwiegen, dass eben nicht der im Frühjahr beschlossene Entwurf genehmigt worden ist, sondern erst im Nachtrag unter Einschaltung der Bezirksregierung Düsseldorf die zu geringen Einplanungen der Bundesentlastungen korrigiert worden sind.
Bei zu geringen Wertansätzen, die zudem die gesetzlichen Vorschriften des Sozialgesetzbücher nicht berücksichtigten, hatte sich so der Rhein-Kreis Neuss nach Einschätzung der Freien Kreistaggruppe auf Kosten der nachgeordneten Kommunen arm gerechnet. Dabei geht es um Wertansätze in Höhe von insgesamt etwa 3,2 Millionen Euro.
Bei korrekter Rechnungslegung des Rhein-Kreises Neuss wäre nach Einschätzung der Freien Kreistaggruppe auch eine Erhöhung der Kreisumlage um 0,95% in dieser Höhe vermeidbar gewesen.
Der Antrag der Freien Kreistaggruppe auf Abänderung und Richtigstellung des Doppelhaushalts war am mit Mehrheit der Stimmen von CDU und FDP in der Sitzung von abgelehnt worden. Damit hat der Kreistag nach Einschätzung der Freien Kreistagsgruppe sinngemäß beschlossen, dass eins und eins drei seien. Dies ist aber nach Meinung der Freien Kreistaggruppe kein Zeichen für die Finanzkompetenz der Mehrheitskoalition in Rhein-Kreis. Pikant ist es nach Meinung der Freien Kreistagsgruppe, dass durch Beschlüsse der CDU im Kreistag auch Bürgermeister aus eigenen Reihen getroffen werden.
Rhein-Kreis Neuss: 04.07.2016
Freie Kreistaggruppe fordert mehr Transparenz bei möglichen Vermögenszugängen
Vor dem Hintergrund der vorerst abgelehnten Schenkung einer Jugendstilsammlung im Gesamtwert von mehr als 30.000.000 € durch den Rat der Stadt Neuss fordert die Freie Kreistaggruppe mehr Transparenz im Umgang mit möglichen Entscheidungen von Seiten der Verwaltung.
So wird der Kreistag und in kulturellen Angelegenheiten stellvertretend der Kulturausschuss nur dann von Seiten der Verwaltung informiert, wenn es zu entsprechenden Annahmen von Seiten des Kreises – vertreten durch den Landrat oder den zuständigen Dezernenten – gekommen ist. Dies ist ein Zirkelschuss, indem letztendlich die gewählten Vertreter des Kreises umgangen werden können. Dies ist nämlich immer dann der Fall, wenn etwaige Schenkungen von der Spitze der Verwaltung abgelehnt werden oder es hier zu Hintergrundgesprächen gekommen ist.
Auch in diesen Fällen fordert die Freie Kreistaggruppe, zumindest den Kulturausschuss zu informieren, zumal es sich bei dem vorliegenden Sachverhalt – einer Sammlung im Gegenwert mehrerer Millionen € – um auch für den Rhein-Kreis Neuss wesentliche Vorgänge handelt.
INFO zur Kreistagssitzung vom 14.03.2016
Freie Kreistaggruppe Rhein-Kreis Neuss stimmt Haushaltsentwurf nicht zu
In der Sitzung des Kreistages von 14.3. hat die Freie Kreistaggruppe den vorgelegten Haushaltsentwurf abgelehnt. Eine ausführliche Begründung kann gerne der beigefügten Haushaltsrede in vollen Umfang entnommen werden. Haushaltsrede lesen …
Pressemitteilung vom 11.02.2016
Kommunalanleihe schafft dem Rhein-Kreis Neuss neue Finanzierungsmöglichkeiten
Die Finanzierung des Doppelhaushaltes 2016 / 2017 durch Erhöhung der Kreisumlage ist spätestens seit der Bürgermeisterkonferenz im Oktober letzten Jahres Gegenstand kontroverser Diskussionen und wird von allen Bürgermeistern im Rhein-Kreis Neuss durch eine gemeinsame Resolution abgelehnt. Die Freie Kreistaggruppe im Rhein-Kreis Neuss vertritt dabei den Standpunkt, dass der Kreistag durchaus an dem eingeschlagenen Kurs der Konsolidierung der Finanzen festhalten soll, aber dazu als Akteur am Kapitalmarkt die sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen habe.
Die hieraus erzielten erheblichen Einsparungen können dann auf zum Beispiel zur Konstanthaltung der Kreisumlage aber auch zur Finanzierung neuer Projekte wie beispielsweise der Modernisierung des Kreiskrankenhauses wie auch generell zur Senkung der Zinslast des Rhein-Kreises Neuss verwendet werden. Weiter lesen …
Pressemitteilung FKG-RKN: 15.11.2015
Debatte um Willkommenskultur darf innere Sicherheit im Rhein-Kreis Neuss nicht beeinträchtigen
Der unfassbare Terroranschlag des „Islamischen Staates“ vom Freitag in der französischen Metropole erfüllt die Mitglieder der Freien Kreistaggruppe Rhein-Kreis Neuss mit tiefer Trauer und aufrichtigem Mitgefühl für die Angehörigen der weit mehr als hundert Opfer.
Zudem teilt die Kreistaggruppe schon seit langem die jüngste Einschätzung des derzeitigen Innenministers, dass auch Deutschland und somit auch der Rhein-Kreis Neuss durch islamistische Terrornetzwerke gefährdet ist. Weiter lesen …
DORMAGEN: 09.09.2015
Roßdeutscher und Patatzki verlassen die AfD
RHEIN-KREIS NEUSS: 02.07.2015
Interkommunale Zusammenarbeit Keimzelle für europäische Integration
40 Jahre kommunale Neugliederung: unter diesem Motto stand am 29. Mai eine Veranstaltung des Rhein-Kreises Neuss, auf der mehrere Gastredner zu diesem wichtigen kommunalpolitischen Meilenstein vortrugen. Genau diese Veranstaltung gab der FKG-RKN-Gruppe den Rahmen, den europäischen Gedanken aufzugreifen. Schon 1966 wurde mit EUREGIO eine interkommunale Arbeitsgemeinschaft zwischen kommunalen parlamentarischen Gremien in den Niederlanden und angrenzenden Kommunen in Nordrhein-Westfalen gegründet. Hier verwies die AfD-Gruppe darauf, dass europäische Integration nicht nur auf großer politischer Bühne stattfinden kann. Gerade länderübergreifende kommunale Zusammenarbeit ist eine gute Möglichkeit, Bürgernahe und lokale Verbundenheit in den Fordergrund zu stellen, um die europäische Integration auch in kleinen Schritten in der Bevölkerung verankert voranzubringen.
FKG setzt Oppositionspolitik der Vernunft auch im Eklat um Braunkohle-Resolution fort
Auch im heftigen Eklat um die Braunkohle-Resolution setzt die FKG-Kreistagsgruppe ihren Kurs der Vernunft in der Oppositionsarbeit fort. Anders als die Vertreter von SPD, Grünen, Linken und Piraten hat die FKG sich an der Verabschiedung einer Resolution zu dem vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten „ Eckpunktepapier Strommarkt“ auch inhaltlich weiter beteiligt und sieht in dem Verhalten der übrigen Oppositionsparteien im Kreistag vor allem das Unvermögen, sich selbst mit den Folgen ihrer verfehlten Energiepolitik auseinanderzusetzen.
Wir sind froh, dem Rhein-Kreis Neuss nunmehr eine Alternative zur Oppositionspolitik liefern zu können. Zu keinem Zeitpunkt hat sich die FKG vordergründig auf Geschäftsführungstricks berufen und sich im Gegensatz zu den übrigen Oppositionsparteien aus der Verantwortung gezogen hat. Wenn man das Votum der Wähler vertritt, kann man sich nicht immer dann, wenn es heikel wird, durch Boykott der Gremienarbeit dem Wählerauftrag entziehen.
FKG begrüßt mehr Bürgerbeteiligung bei Kreisarchiv-Gestaltung
Nachdem die FKG-Kreistagsgruppe einen entsprechenden Antrag in den Kulturausschuss eingebracht hatte und mehr Bürgerbeteiligung durch einen Realisierungswettbewerb gefordert hatte, begrüßt es die Alternative für Deutschland, dass jetzt doch an anhaltender Kritik der Bebauungsplan für die Dauer eines Monats wieder offen gelegt wird.
Wenngleich der Kreiskulturdezernent von Anfang an die Bürger umfassend informiert und beteiligt haben will, sieht die FKG-Kreistagsgruppe nun einen bemerkens- und lobenswerten Sinneswandel.
RHEIN-KREIS NEUSS: 18.03.2015
FKG-Abgeordnete sehen kein Zuwachs an Sicherheit durch Zusammenlegung von Kreis-Polizeibehörden
Sicherlich gehört die Konsolidierung öffentlicher Haushalte zu den Kernforderungen der Alternative für Deutschland. Dennoch bedeutet nicht jede Zusammenlegung von Behörden zwangsläufig auch eine Kostenersparnis bei gleich bleibender Versorgungslage. So sind wir sehr skeptisch, ob durch die zur Zeit diskutierte Zusammenlegung der Kreis-Polizei-Behörden eine nennenswerten Kostendämpfung erzielt werden könne. Zum einen verursacht jede Neuorganisation auch Folgekosten und ein Landrat als Chef der Kreispolizeibehörde verursacht in dieser Funktion nun mal keinen personellen Mehraufwand.
Sehr bedenklich ist allerdings der Umstand, dass durch eine Zusammenlegung der Kreispolizeibehörden die Verwurzelung der Polizeiarbeit im Kreisgebiet beeinträchtigt werden kann. Dadurch wird nur die Sicherheitslage im Rhein-Kreis Neuss weiter beeinträchtig. Schließlich spricht der aktuelle Sicherheitsbericht des Rhein-Kreises Neuss eine klare Sprache.
Auch weiterhin ist die Aufklärungsquote bei Eigentumsdelikten erschreckend gering und die Zahl der Zwischenfälle, zum Beispiel der Fahrraddiebstähle, hat besorgniserregend zugenommen.
RHEIN-KREIS NEUSS: 12.02.2015
FKG hält weiter an Bürgerbeteiligung durch Realisierungswettbewerb für Kreisarchiv in Zons fest
RHEIN-KREIS NEUSS: 29.01.2015
FKG will Realisierungswettbewerb für neues Zonser Kreisarchiv
In der nächsten Sitzung des Kulturausschusses am 09.02. wird die FKG (zum Zeitpunkt noch AfD) einen Antrag einbringen, für das neu zu errichtende Zonser Kreisarchiv einen Realisierungswettbewerb mit sehr präzisen Vorgaben hinsichtlich der Funktion und Nutzung auszuloten.
Die FKG sieht hierin eine Möglichkeit, mehr Bürgerbeteiligung auch in der Kulturarbeit umzusetzen, denn nach Einschätzung der FKG sind sowohl Kulturarbeit wie auch politische Arbeit heutzutage von einer Vielfalt an Ideen gekennzeichnet, die um Realisation im Wettbewerb stehen und letztendlich das Ergebnis nur bereichern und auf eine breitere Basis stellen können.
Auch im Hinblick auf die kommunalen Finanzen kann sich durch den Realisierungswettbewerb ein positiver Effekt ergeben.
Denn es kann nach Einschätzung der Kreistagsgruppe durchaus sein, dass der Planungswettbewerb trotz der damit verbundenen Kosten dazu beiträgt, dass die Gesamtkosten des Projekts unter den Kosten der Erstplanung liegen und damit den kommunalen Haushalt entlastet.