Hat Krankenhausdirektor Rüsken das Plenum getäuscht?
Mit der Absenkung der Kreisumlage auf 39 % haben die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss und damit auch alle daran beteiligten Mitarbeiter sicherlich außergewöhnliches geleistet, denn hiermit wird der niedrigste Stand dieser Umlage seit 2003 erreicht. Das Bemühen um Konsolidierung der hiesigen kommunalen Finanzen scheint Früchte zu tragen.
Überschattet wird dieses Bemühen durch die weiterhin Besorgnis erregende finanzielle Schieflage der beiden Kreiskrankenhäuser, die auch zukünftig die finanzielle Situation des Rhein-Kreises Neuss sehr wahrscheinlich eher belasten werden. Hier ist es besonders wichtig und unverzichtbar, den Kreistag wie auch die einzelnen Ausschüsse vollumfänglich und lückenlos sowohl über die gegenwärtige Situation wie auch die geplanten Maßnahmen zu informieren. Verkürzende oder irreführende Darstellungen sind gegenüber dem Plenum und der Allgemeinheit nicht zu billigen. Aber genau die scheint Krankenhausdirektor Rüsken in seinen knappen Ausführungen zu den Expansionsplänen der beiden Kreiskrankenhäuser über den Rhein-Kreis hinaus getan zu haben.
Vor diesem Hintergrund wäre es politisch weder klug noch besonders verantwortungsbewusst und würde nicht den Blick auf den Gesamtzusammenhang würdigen, dem Haushaltsentwurf zuzustimmen.
Doch lesen Sie selbst!
Anbei die Haushaltsrede vom 21.03.2018 in ungekürzter Fassung im Wortlaut, die Ausführungen zu den Sanierungsplänen der beiden Kreiskrankenhäuser sind kursiv verfasst (erläuternde Ausführungen in Klammern):
„Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste,
an Anfang meiner Ausführungen möchte ich nochmal ein kurzes Wort des Dankes an die Mitarbeiterinnen des Kreistagsbüros zukommen lassen, die mir meine Arbeit und meine Tätigkeit bei der Wahrnehmung des Ehrenamtes sicherlich einfach machen.
Viele Vorredner hatten sich auch zu allgemein politischen Fragen geäußert. Ich möchte hier nur ganz kurz einige Bemerkungen machen, ergänzen und anknüpfen:
Der stete Wandel in und durch die Politik ist sicherlich von Ambivalenzen gekennzeichnet. Der Vorteil für den einen kann Belastung für den anderen bedeuten. Dieser Wandel kann aber auch leider bedeuten, dass sich unsere Grundordnung in einer ständigen Bedrohungs- und Gefährdungslage befindet. Hier gilt es, liebe Kollegen, wach zu sein, nichts zu verschweigen und aufzudecken.
So sind Forderungen nach einem Schießbefehl an Grenzen auf Privatpersonen schlicht und ergreifend nicht mit unserer Grundordnung unter keinen Umständen zu vereinbaren – egal, in welche Richtung ein Mensch die Grenze überwinden möchte. Eine solche Forderung ist schlichtweg menschenverachtend.
Auch in politischen Debatten den Kontrahenten mundtot machen zu wollen, indem er beispielsweise nach Anatolien entsorgt werden soll, ist doch nur ein Beweis dafür, dass eigene Argumente ausgehen, insgeheim nur die eigene Meinung akzeptiert wird und man den anderen vielleicht insgeheim physisch bekämpfen möchte. Eine solche Ansicht ist im Kern faschistoid, genauso wie Teile unserer Bevölkerung als „Kümmelhändler“ und „Kameltreiber“ zu diffamieren, die weit hinter dem Bosporus in Lehmhütten unter Vielweibern ihre Existenzberechtigung hätten.
Solchen Anschauungen und Forderungen müssen wir uns wacker entgegenstellen!
Ebenso wenig ist es allerdings nachvollziehbar, ausländische Staatsmänner, die in einer gelenkten Pseudodemokratie die Pressefreiheit systematisch einschränken und abtrünnige Dissidenten unerbittlich verfolgen lassen, als lupenreine Demokraten zu bezeichnen. Und wer einem nach rechtsstaatlichen Kriterien verurteilten NS-Kriegsverbrecher aus dem Umfeld der Waffen-SS spendet, disqualifiziert sich als Kanzler unserer Republik.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle mit den kurzen beispielhaften Ausführungen zu einem Ende kommen und nur ein kleines Zwischenfazit ziehen:
Wir als Abgeordnete des Rhein-Kreises Neuss dürfen nicht blind sein!
Weder auf dem rechten noch auf dem linken Auge, müssen aufdecken und nicht verschleiern und auch in Zukunft Zweifel erheben, wenn Sie denn angebracht sind!
Zweifelsfrei ist die Wirtschaft unseres Kreises geprägt von langfristigem und stetigem Wachstum in gesunden Strukturen und sozialer Verantwortung. Auch durch Innovationsbereitschaft tragen kleine und mittlere Unternehmen in Handwerk, Handel, Dienstleistungen und bei den freien Berufen, den international agierenden Unternehmen wie auch auslandsorientierte Mittelständler stetig dazu bei, die Basis für Wohlstand aller in sozialer Verantwortung zu schaffen. Eine sowohl im Länder- wie auch im Bundesdurchschnitt niedrige Arbeitslosenquote wie auch eine weit überdurchschnittliche Jahresproduktivität von fast 90.000 € pro erwerbstätiger Person belegen dies eindrucksvoll.
Kurz um: Der Rhein-Kreis Neuss ist als Wirtschaftsstandort geprägt von einem hohen Maße an Professionalität. Dazu hat die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss die administrative Infrastruktur zu liefern.
Aber wie sieht es denn so aus hinsichtlich der Professionalität unserer Verwaltung?
Hier alle Facetten ausleuchten zu wollen, würde den Rahmen dieser Sitzung sicherlich sprengen. Deswegen möchte ich jetzt exemplarisch auf eine unverändert und ungekürzt veröffentlichte Pressemitteilung des Rhein-Kreises Neuss eingehen, die im Stadtblatt Grevenbroich, Jüchen, Rommerskirchen und Bedburg vor zwei Monaten veröffentlich wurde.
Mein erster Eindruck: Pressesprecher Vieten ist seinem Dienstherrn entweder nicht ganz loyal gegenüber oder seine Ausbildung war nicht die beste. Denn es gilt doch wohl auch hier der Grundsatz: tue Gutes und berichte darüber.
Ich war gerührt von der scheinbaren Selbstaufopferung unserer Duos Landrat und Kämmerer, denn sie haben hier scheinbar Unvorstellbares geleistet:
Sie haben die Reduzierung der kreiseigenen Schulden von 103 Milliarden € auf 31 Millionen € in nur 10 Jahren geschafft!
Welches Engagement dieser beiden Herren, meine Damen und Herren, denen demnach auf allen Finanzplätzen dieser Welt die Türen sperrangelweit offen stehen müssten, bei einem Jahresverdienst etwa in der Höhe des momentanen Verschuldungsgrades des Rhein-Kreis Neuss. Oder noch besser: Wir überzeugen die beiden Herren – am besten auf dem Schützenfest oder bei einem Bierchen dazu, sich an den europäischen Finanzmetropolen als Troubleshooter zu betätigen, innerhalb weiterer zehn Jahre müsste dann die ganze Eurozone saniert sein!
Meine Damen und Herren, all das leider viel zu schön und wahr zu sein!
Die schnöde Wahrheit ist eine ganz andere: Es wurden hier einfach Milliarden mit Millionen verwechselt!
Da kann ich nur hoffen, dass dieser Artikel bei potentiellen Investoren für den Rhein-Kreis Neuss keinen Schaden angerichtet hat!
Meine Damen und Herren, nach einigen Jahren der Kreistagstätigkeit sind mir die Kriterien für Personalentscheidungen hier immer noch nicht in allen Facetten geläufig! Ich will hier auch nicht wieder einmal mit Plagiatsanspielungen aufwarten! Aber ich hätte eine Bitte an Herrn Vieten als neuen Kreisdezernenten auch für das Controlling (Anmerkung: Herr Vieten war bis dahin u.a. für die Öffentlichkeitsarbeit des Rhein-Kreises Neuss verantwortlich und ist auf die Dezernatsstelle des Herrn Djir-Sarei gewechselt. Herr Dijr-Sarei vertritt nun die FDP im Deutschen Bundestag):
Lieber Herr Vieten: bei Zahlen mit vielen Nullen viel Aufpassen! Vielen Dank!
Meine Damen und Herren, ich bin noch nicht fertig mit der Pressemitteilung aus dem Januar dieses Jahres:
Ein Satz hat mich ein wenig stutzig gemacht, ich zitiere:
„Nach den Etatberatungen im Finanzausschuss wird der Haushalt planmäßig am 21.03.2018 vom Kreistag verabschiedet.“, so in der Pressemitteilung.
Bei solchen Aussagen darf ich doch einmal nach dem Demokratieverständnis des Verfassers fragen.
Bis zum Mehrheitsbeschluss ist der sogenannte Haushaltsentwurf nur ein Entwurf und nicht mehr. Änderungen sind jederzeit bis zur Beschlussfassung möglich. Ein planmäßiges Verabschieden kann es aus meiner Sicht nur aus dem Mehrheitsfraktionen geben. Das trifft aber nicht auf das ganze Plenum zu. Planmäßiges Verabschieden impliziert ein rein formales Handeln. Danach könnten wir (Anmerkung: also zu diesem Zeitpunkt also diejenigen, die nicht zustimmen werden) eigentlich alle zu Hause bleiben und nur die Mehrheitsfraktionen die Hand heben, damit wäre es denn gelaufen.
Das ist erfreulicherweise nicht so, denn das Plenum ist heute nahezu vollständig vertreten ( Anmerkung: nur ein Abgeordneter fehlt). Und auch wenn zurzeit die Mehrheitsverhältnisse im Rhein-Kreis Neuss gegeben sind, ist doch die Verabschiedung eines Haushaltsentwurfes auch das Offenlegen und Dokumentieren von Kritikpunkten daran. Hier geht es heut also nicht nur darum, zur rechten Zeit die Hand zu heben, sondern sich in die Beschlussfassung einzubringen oder kurz:
Demokratie zu leben und nicht nur zu zelebrieren.
Dazu gehört es auch, sich zur Arbeit in den einzelnen Ausschüssen zu äußern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der letzten Haushaltsrede hatte ich mich zur Arbeit des Finanzausschusses geäußert, heute möchte ich etwas zur Arbeit im Kulturausschuss sagen. Wenn wir heute über den Kreishaushalt beschließen, dürfen wir auch Vermögenspositionen nicht vergessen, die nicht unmittelbar im Haushaltsentwurf abgebildet werden. Denn der Rhein-Kreis Neuss kann auch durch andere Vermögensgegenstände entweder bereichert oder entreichert sein. Ich denke hier an die Jugendstilsammlung des Herrn Nees im geschätzten Wert von etwa 30 Millionen €. Nicht Milliarden, sondern Millionen!
Sicherlich, der Rhein-Kreis Neuss selbst ist nicht in der Situation gewesen, dass ihm diese Sammlung angeboten wurde, in meinen Augen hat es der Rhein-Kreis versäumt, die Stadt Neuss beim Finden von Lösungen zu unterstützen, damit deses kulturhistorische Juwel im Rhein-Kreis Neuss verbleiben kann.
Jeder Interessierte ist wohl in Netzwerken aktiv gewesen und hat sich bis zum Schluss um Lösungen bemüht und mit anderen darum gerungen. Ich selbst hatte mich diskret erkundigt, ob von Seiten des Clemens-Sels-Museums auch verbundene Teilrealisationen in Anbetracht kamen. Und das war der Fall. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten hätte man das Clemens-Sels-Museum erweitern können. Um weiteren Raum zu schaffen für den einen anderen Teil der Jugendstilsammlung, hätte durch Auslagern und Freimachen zumindest vorübergehend ebenfalls Platz bereitgestellt werden können. (Anmerkung: Gemeint sind hier die Möglichkeiten des Rhein-Kreises Neuss zum Beispiel durch die Stiftung Schloss Dyck oder die Museumsinsel Hombroich). Aber dieser Lösungsansatz ist nicht hinreichend weitergedacht worden. Da ist es für mich ein schwacher Trost, dass diese Sammlung von weit überregionaler Bedeutung glücklicherweise in Deutschland verbleiben ist (Anmerkung: Die Jugendstilsammlung befindet sich jetzt im Besitz und Eigentum des Landes Hessen und wird ab 2019 in Wiesbaden der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden).
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss nur ganz kurz einige Anmerkungen zur Krankenhausplanung machen:
Nun, es war schon ein merkwürdiger Moment, als in der Sitzung vom 28.06.2017 Kollege Thiel fragte, warum der Praxisinhaber in der neu erworbenen Praxis in Köln Longerich weiterhin in der Praxis tätig sei, nachdem er den Kaufpreis erhalten habe und Geschäftsführer Rüsken lapidar antwortete, dass der Praxisinhaber sich dem Rentenalter nähere und das Bundessozialgericht entschieden habe, dass der Praxisinhaber noch weitere drei Jahre tätig sein müsse. Diese Aussage hat mich stutzig gemacht und mir Angst bereitet. Für mich einmal der Grund, näher hinzuschauen:
Sicherlich, als Freiberufler ist man Kummer gewohnt, denken wir zum Beispiel an die Zwangsmitgliedschaft in den berufsständigen Versorgungswerken – jeder GmbH-Geschäftsführer kann sich in Eigenverantwortung versichern – oder die Zwangsverpflichtung zur Teilnahme am Notdienst auch während der Ruhe- und Erholungspausen oder auch den stetig steigenden Aufwand im administrativen Bereich. Um jetzt auch noch die Verpflichtung, drei Jahre weiter tätig sein zu müssen, selbst wenn die Praxis beim Nachfolger in guten Händen ist?
Das entspräche einer Kündigungsfrist von drei Jahren für den Arzt als Freiberufler in eigener Praxis. Dies erscheint im Hinblick auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, die allgemeine Berufsfreiheit wie auch die allgemeine Handlungsfreiheit höchst zweifelhaft.
Was hat uns denn eigentlich der Herr Rüsken da erzählen wollen?
Nun, meine Damen und Herren, hier hätte ich zumindest einige klärende Worte von den Kollegen der FDP erwartet, die sich in Wahlkämpfen ja gerne als Vertreter der Interessen der Freiberufler aufschwingen, aber was war in der Sitzung: beredtes Schweigen!
Dann versuche ich einmal, die Situation aufzuhellen:
Was Herrn Rüsken in dieser Sitzung zum Besten gegeben hat, ist irreführend, verkürzend und schlichtweg falsch!
Richtig ist hingegen, dass die Vermutung, durch Aufnahme einer weiteren Person in eine Praxis ein einem zulassungsgesperrten Bereich die Zulassungssperre durch Umgehung umgehen zu wollen, als widerlegt gilt, wenn der aufnehmende Praxisinhaber für mindestens drei Jahre die Praxis weiterführt. So die Entscheidung des Bundessozialgerichts. Was heißt das nun ganz konkret für den Rhein-Kreis Neuss und die erworbene orthopädische Fachpraxis in Longerich?
„Das Gesundheitswesen in Deutschland ist geprägt von Strukturen der Fehl, Unter- und Überversorgung.“
Das zitiere ich von Herrn Lauterbach, das ist nicht von mir,- ich werde mich hier nicht mit Plagiaten schmücken. Würde man dem Spiel der freien Kräfte nachgeben, hätte das zur Folge, dass die Interessen Einzelner zu kurz kommen. Wir hätten US-amerikanische Verhältnisse im Gesundheitswesen.
Seit Bestehen der Bundesrepublik haben sich Strukturen bewährt, in im Sinne der sozialen Marktwirtschaft gegen Fehlentwicklungen eingreifen, regulieren und lenken: Ich denke hier an die Organisationen der freiberuflichen Selbstverwaltung. Es macht durchaus Sinn, bestimmte Bereiche für die Neuzulassung zu sperren, denn jeder Teilnehmer der kassenärztlichen Versorgung wird bestrebt sein, Nachfrage zu schaffen. Dies geht zu Lasten der Solidargemeinschaft. Liebe Kollegen, die Versicherungsbeiträge steigen; es besteht die Gefahr, dass Eingriffe vorgenommen werden, die eigentlich so nicht erforderlich wären.
Darüber setzt sich der Rhein-Kreis Neuss mit dem Erwerb der orthopädischen Praxis in Köln-Longerich hinweg. Der Erwerb dieser Überweiserpraxis könnte allerdings unter Umständen zu rechtfertigen sein, wenn sie dem Rhein-Kreis Neuss bei der finanziellen Gesundung außerordentlichen Nutzen stiften würde. Aber auch hier sind Zweifel zu hegen:
Eine Überweiserpraxis ist in erster Linie diagnostizierend und zuweisend tätig. Hier bedarf es keiner großen materiellen Ausstattung, die sich im Substanzwert widerspiegelt. Der Rhein-Kreis Neuss ist nicht der Erste, der auf die Idee gekommen ist, Zuweiser für scheinbar lukrative orthopädische Eingriffe einzukaufen. Deswegen ist in den letzten Jahren der Wert für Zuweiserpraxen deutlich gestiegen.
Hier tun sich doch folgende Fragen auf:
– Wie hoch war der Kaufpreis der erworbenen Praxis?
– Wie hoch war der tatsächliche Substanzwert?
– Wie hoch ist der Goodwill,- das Entgelt für die zu erwartenden Überweisungen?
Außerdem erwarten wir Antworten auf die Fragen, wie viele Überweisungen denn bis jetzt tatsächlich getätigt wurden und wie hoch der Beitrag dieser Überweisungen zu den Deckungsbeiträgen im Hinblick auf die vorgenommenen Eingriffe war.
Hierauf hat der Rüsken keine Antwort gegeben.
Ich habe versucht, es kurz zu umreißen und fühle mich durch die Ausführungen es Herrn Rüsken getäuscht. Das Vertrauensverhältnis ist in meinen Augen beeinträchtigt.
Mein Damen und Herren, auch wenn der Erwerb einer Überweiserpraxis außerhalb des Rhein-Kreises im besonderen Maße der Gesundung der Kreiskrankenhäuser zuträglich sein würde, heißt dies, dass der Rhein-Kreis Neuss auch anderen Teilnehmern zugestehen müsste, sich so zu verhalten. Das heißt, der Rhein-Kreis Neuss würde billigen, dass auch andere Wettbewerber sich in unmittelbarer Nähe unserer Krankenhäuser niederlassen, Praxen erwerben und scheinbare lukrative Fälle akquirieren. Das wäre der Anfang und der erste Schritt zu einem ruinösen Wettbewerb. Das können wir doch alle nicht wollen.
Das probarteste Mittel – das sage ich Ihnen als Praktiker, der weiß, wovon er spricht – zur Gewinnung weiterer Nachfrage sind exzellente Ergebnisse in Diagnostik, Pflege und Behandlung. Hier sollte weiter investiert werden, denn sowas spricht sich rum.
Kurzum, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei den Vorschlägen der Mehrheitskoalition war sicherlich viel Gutes dabei, aber lieber Dieter (Anmerkung:Gemeint ist Dieter Welsink, der Fraktionsvorsitzende der mehrheitsführenden CDU-Fraktion), Du kannst noch mehr. Da geht noch was, Ihr seid ja so zahlreich (Anmerkung: Von den 74 Mandaten des Kreistages stellt allein die CDU 30 Sitze).
Von daher von mir heute leider ein klares „Nein“.
Vielen Dank! “