Der unfassbare Terroranschlag des „Islamischen Staates“ vom Freitag in der französischen Metropole erfüllt die Mitglieder der Freien Kreistaggruppe Rhein-Kreis Neuss mit tiefer Trauer und aufrichtigem Mitgefühl für die Angehörigen der weit mehr als hundert Opfer.
Zudem teilt die Kreistaggruppe schon seit langem die jüngste Einschätzung des derzeitigen Innenministers, dass auch Deutschland und somit auch der Rhein-Kreis Neuss durch islamistische Terrornetzwerke gefährdet ist.
Wir sollten nicht das Äußerste, also den Terrorismus, als Maßstab zur Beurteilung der innerislamischen Entwicklungen zugrunde legen, sondern vielmehr die Tatsache, dass kein islamisches Land der Erde pluralistisch funktioniert, sondern im Regelfall sich die Länder autokratisch und monokulturell organisieren und antiaufklärerisch entwickelt haben. Der religiöse Fundamentalismus ist in hier der Nährboden für die radikalsten Ausprägungen der islamistischen Terrornetzwerke.
Der fürchterliche Terroranschlag von Paris zeigt einmal mehr, dass in einer globalisierten Welt auch die Bedrohung durch global operierende Terrornetzwerke drastisch zugenommen hat, der Staat dieser Bedrohung nur sehr unzureichend und unvorbereitet gegenüber steht, denn an entsprechenden Warnungen hat es ja nicht gemangelt. Hier darf es nicht dazu kommen, dass der Staat in einer elementaren Aufgabe, nämlich die öffentliche Sicherheit zu gewähren, auf Dauer versagt, immerhin lag in Frankreich im letzten Jahr der Anteil der staatlichen und der staatlich bedingten Aktivitäten an der volkswirtschaftlichen Gesamtleitung bei 56,7 %. Für Deutschland wird wurde diese Staatsquote mit 44,1% der bundesdeutschen gesamten Wirtschaftkraft beziffert.
Hier sind insbesondere alle politischen Parteien gefordert, – auch bei der momentanen Debatte um die Willkommenskultur in unserem Lande – genauer zwischen dem eher individuellen Asylrecht und der kollektiven Flucht vor Kriegen zu unterscheiden und schon geltendes Recht schlüssig anzuwenden:
Konkret heißt das zum Beispiel für den Rhein-Kreis Neuss, dass jeder bekennende Salafist möglicherweise den Tatbestand der Unterstützung sowie Werbung für eine terroristische Vereinigung erfüllt und hier die rechtstaatlichen Organe der Strafverfolgung gefordert sind.
Und wer als Flüchtling sich weigert, bei der Ermittlung seiner Identität mitzuwirken, hat in Freiheit in unserem Rhein-Kreis Neuss nichts zu suchen.
Wird hier nicht gehandelt, läuft unser Gemeinwohl Gefahr, die Durchsetzung unseres Rechtssystems und der inneren Sicherheit nicht mehr gewährleisten zu können, weitreichend an Glaubwürdigkeit zu verlieren und dadurch bedingt unsere Demokratie dauerhaft zu schädigen.